Nach dem Motto Sport und mehr..
Hier nun die Organisationen von denen Ihr viele Informationen erhalten könnt.
Sportverband Kreis Steinburg e.V.
Sportjugend Schleswig-Holstein
Weitere Verlinkung ist in Bearbeitung….
Nach dem Motto Sport und mehr..
Hier nun die Organisationen von denen Ihr viele Informationen erhalten könnt.
Sportverband Kreis Steinburg e.V.
Sportjugend Schleswig-Holstein
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im Sportverband Kreis Steinburg e. V.
I. Allgemeines
§ 1
Name und Wesen
Die Sportjugend Kreis Steinburg ist die Jugendorganisation im Sportverband Kreis Steinburg e. V.. Mitglieder der Sportjugend sind die Jugendabteilungen aller im Sportverband Kreis Steinburg angeschlossenen Vereine und Verbände, sowie alle im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitarbeiter/innen.
§ 2
Zweck
Die Sportjugend des Sportverbandes Kreis Steinburg trägt zur Persönlichkeitsbildung bei und will in Zusammenarbeit mit Mitgliedsvereinen, Verbänden und Institutionen das gesellschaftliche Engagement sporttreibender Jugendlicher, die Formen sportlicher Jugendarbeit und die Befähigung zum sozialen Verhalten unterstützen, anregen und fördern und die gemeinsamen Interessen der Sportjugend in sportlichen und allgemeinen Fragen vertreten.
§ 3
Grundsätze
Die Sportjugend des Sportverbandes Kreis Steinburg ist parteipolitisch neutral und bekennt sich zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung und tritt für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein. Sie tritt für die Menschenrechte und für religiöse und weltanschauliche Toleranz ein.
Die Sportjugend des Sportverbandes Kreis Steinburg führt und verwaltet sich selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der Satzung des Sportverbandes Kreis Steinburg und des Jugendrechts und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
II. Organe
§ 4
Gliederung
Organe der Sportjugend des Sportverbandes Kreis Steinburg sind:
III. Kreissportjugendtag
§ 5
Bedeutung
Der Kreissportjugendtag ist das höchste Organ der Sportjugend des Sportverbandes Kreis Steinburg.
§ 6
Zusammensetzung
Der Kreissportjugendtag besteht aus den Jugendvertreterinnen und Jugendvertretern der Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände des Sportverbandes Kreis Steinburg und den Mitgliedern des Jugendvorstandes der Sportjugend Kreis Steinburg.
§ 7
Stimmrecht
Jeder Verein und Fachverband, sowie jedes Jugendvorstandsmitglied der Sportjugend Kreis Steinburg hat je 1 Stimme.
§ 8
Aufgaben
Die Aufgaben des Kreissportjugendtages sind insbesondere:
§ 9
Zusammenkunft
Der Kreissportjugendtag findet jährlich, jedoch in den Jahren, in denen ein Kreissportverbandstag stattfindet, spätestens 4 Wochen vor diesem statt. Über Termin und Ort beschließt der Jugendvorstand, wenn der vorherige Kreissportjugendtag keine Festlegung getroffen hat.
Ein außerordentlicher Kreissportjugendtag muß einberufen werden, wenn:
ihn beantragen. Er ist wie der ordentliche Kreissportjugendtag einzuberufen. Behandelt werden dürfen nur die zur Einberufung führenden Punkte.
§ 10
Einladung
Der Jugendvorstand lädt die Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter der Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände zum Kreissportjugendtag durch schriftliche Benachrichtigung mindestens 3 Wochen vor dem Tagungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
Bei einem außerordentlichen Kreissportjugendtag verkürzen sich die festgelegten Fristen um die Hälfte.
§ 11
Anträge
Anträge zum Kreissportjugendtag müssen mindestens 8 Tage vor dem Tagungstermin schriftlich mit Begründung dem Jugendvorstand vorliegen.
Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn sie durch den Kreissportjugendtag mit 2/3 der anwesenden Stimmen zur Beratung und Abstimmung gebracht werden. Die Frage der Dringlichkeit ist ohne vorherige Aussprache zu entscheiden. Der Antragstellerin oder dem Antragsteller ist auf Wunsch zur Begründung der Dringlichkeit vorher das Wort zu erteilen.
Änderungsanträge zu vorliegenden Anträgen sind zulässig. Für außerordentliche Kreissportjugendtage gilt § 10, Absatz 2 entsprechend.
§ 12
Beschlussfähigkeit
Der ordnungsgemäß einberufene Kreissportjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.
§ 13
Abstimmungen und Wahlen
Der Kreissportjugendtag fasst seine Beschlüsse, soweit die Jugendordnung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit.
Für die Feststellung der Stimmenmehrheit ist allein das Verhältnis der abgegebenen Ja- zu Neinstimmen maßgebend.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgt durch Stimmkarte oder durch Handzeichen, wenn nicht geheime Wahl beantragt wird.
Abwesende können gewählt werden, wenn sie vorher ihre Bereitwilligkeit das Amt zu übernehmen schriftlich erklärt haben.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Erreicht im ersten Wahlgang niemand die erforderliche Stimmenmehrheit, so erfolgt ein zweiter Wahlgang, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit nach dem zweiten Wahlgang entscheidet das Los.
IV. Jugendvorstand
§ 14
Zusammensetzung
Der Jugendvorstand der Sportjugend des Sportverbandes Kreis Steinburg setzt sich aus der/dem 1. Vorsitzenden und weiteren 4 Mitgliedern zusammen.
Dem Jugendvorstand gehört die/der 1. Vorsitzende des Kreissportverbandes oder deren/dessen Stellvertreter/in als beratende Stimme an.
§ 15
Wahl
Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden vom Kreissportjugendtag auf 2 Jahre gewählt und bleiben bis spätestens zur Neuwahl im Amt. Die Amtsperiode beginnt mit der Wahl.
Im Kalenderjahr mit ungerader Endzahl werden der oder die 1. Vorsitzende und 2 Jugendvorstandsmitglieder gewählt.
Im Kalenderjahr mit gerader Endzahl werden 2 weitere Jugendvorstandsmitglieder gewählt.
Der Jugendvorstand wählt aus seinen Mitgliedern für 1 Jahr die/den stellvertretende(n) Vorsitzende(n) und die/den Schriftführer/in.
Scheidet ein Jugendvorstandsmitglied im Laufe der Amtsperiode aus, so ist der Jugendvorstand berechtigt bis zum nächsten Kreissportjugendtag den Jugendvorstand durch ein kommissarisches Mitglied zu ergänzen.
§ 16
Aufgaben
Der Jugendvorstand hat folgende Aufgabengebiete wahrzunehmen:
§ 17
Arbeitsweise
Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Sportverbandes Kreis Steinburg und der Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg sowie der Beschlüsse des Kreissportjugendtages.
Der Jugendvorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
§ 18
Haushaltsplan
Der Vorstand legt zu Beginn jeden Geschäftsjahres die Jahresrechnung und einen Haushaltsplan dem Kreissportjugendtag zur Genehmigung vor.
Jahresrechnung und Haushaltsplan sind nach der Annahme durch den Kreissportjugendtag Bestandteil des Haushaltsplanes des Sportverbandes Kreis Steinburg und sind gemeinsam mit diesem dem zuständigen Genehmigungs-Organ zur Genehmigung vorzulegen.
§ 19
Vertretung
Der oder die 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall der oder die stellvertretende Vorsitzende vertritt die Sportjugend Kreis Steinburg. Sind beide Vorsitzende verhindert, wird die Sportjugend durch ein anderes Jugendvorstandsmitglied vertreten.
Der oder die 1. Vorsitzende ist gemäß § 17 der Satzung des Sportverbandes Kreis Steinburg Mitglied des Vorstandes des KSV.
VI. Protokollführung
§ 20
Über den wesentlichen Inhalt von Sitzungen oder Tagungen der Sportjugend Kreis Steinburg und des Kreissportjugendtages sind Protokolle zu führen, die von der/dem 1. Vorsitzenden und der/dem Schriftführer/in zu unterzeichnen sind.
VII. Jugendordnungsänderungen
§ 21
Anträge auf Änderung der Jugendordnung können als Dringlichkeitsanträge nicht eingebracht werden. Sie können nur vom ordentlichen Kreissportjugendtag oder einen speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Kreissportjugendtag beschlossen werden.
Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmenberechtigten.
VIII. Inkrafttreten
§ 22
Diese Jugendordnung tritt mit der Verabschiedung durch den Kreissportjugendtag am 09.02.1999 in Kraft.
Alle vorherigen Fassungen treten außer Kraft.